Schweden: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 16.04.2013
(Unverändert gültig seit: 18.12.2012)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für Schweden besteht kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Straßenverkehr
Im Straßenverkehr gilt eine Grenze von 0,2 Promille. Wegen Trunkenheit verurteilt werden kann auch, wer unter Alkohol- oder Narkotikaeinfluss „ein Fahrzeug nicht mehr sicher steuern kann“. Es drohen hohe Strafen bei Verstoß (auch Haftstrafen von bis zu zwei Jahren). Alkoholkontrollen sind auch morgens beim Eintreffen der Fähren üblich.
Geschwindigkeitsbegrenzungen sind genau einzuhalten; bei Überschreitungen gibt es keine Toleranzgrenzen, aber hohe Strafen. Je nach vorgeschriebener Höchstgeschwindigkeit bewegen sich die Sätze zwischen 2000 bzw. 4000 SEK für Überschreitungen von bis zu 40 km/h. Überschreitungen über 40 km/h sind Sache der Staatsanwaltschaft und können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Auch Verstöße gegen die Gurt- bzw. Helmpflicht werden mit Bußgeldern zwischen 1500 SEK (Erwachsene) und 2500 SEK (Kinder) belegt.
Da Falschparken mit hohen Bußgeldern (bei öffentlichen) und Gebühren (bei privaten Parkplatzeignern) belegt ist, wird dringend empfohlen, die jeweils geltenden Parkregeln zu beachten. Schwedische Parkplatzbeschilderungen werden von deutschen Touristen oft als unklar empfunden. Aufgrund der Straßenreinigung unterliegen viele Parkplätze zeitlichen Beschränkungen (Angabe von Tagen und Uhrzeiten). Parkplätze in derselben Gegend sind häufig verschiedenen Automaten zugeordnet. Oft ist die Bezahlung ausschließlich mit schwedischen Bonus- oder Kreditkarten möglich. Das Auswärtige Amt empfiehlt, in diesen Fällen einen anderen Parkplatz aufzusuchen. Falschparken, auch aufgrund eines Versehens, kann erhebliche Kosten verursachen.
Kriminalität
Taschendiebstähle in den Innenstädten, Touristenzentren und Transferplätzen (Fähren, Flughäfen) kommen häufig vor, ebenso Autoeinbrüche.
In Mittel- und Südschweden sind Überfälle auf Wohnwagenbesitzer und Wohnmobile, die auf Parkplätzen entlang der Autobahn übernachteten, vorgekommen. Die schwedische Polizei rät deshalb dringend, bewachte Campingplätze aufzusuchen.
Beim Einsatz von Bank- und Kreditkarten gibt es Fälle von Missbrauch (Datenkopie in Restaurants, Datenablesen auch am Bankautomaten). Seit Einführung des Chips auf den Karten nehmen die Fälle ab.
Rauchen
In Schweden gilt ein allgemeines Rauchverbot in der Gastronomie und in öffentlichen Gebäuden.
Mitnahme von fremden Personen oder Waren
Das Auswärtige Amt rät dringend von der Mitnahme unbekannter Personen oder fremder Waren über die dänisch -schwedische Grenze ab. Es häufen sich Fälle, insbesondere auf den Rastplätzen vor der Öresundbrücke in Dänemark, bei denen Anhalter um die entgeltliche oder unentgeltliche Mitnahme nach Schweden bitten. Bei Grenzkontrollen auf der schwedischen Seite der Brücke müssen deutsche Autofahrer mit einer Festnahme und Anklage wegen Menschenschmuggels rechnen, wenn sich herausstellt, dass die mitgenommenen Personen über kein gültiges Reisedokument bzw. keinen gültigen Schengen-Aufenthaltstitel verfügen. Gleiches gilt im Fall von Drogenschmuggel.
Boots- und Schiffsausflüge, Eislaufen, Aufenthalte in der Natur
Ausreichende Sicherheitsvorkehrungen (Schwimmwesten Mobiltelefon, Leinen etc.) sollten bei Ausflügen auf den zahlreichen Seen und an der Küste unbedingt getroffen werden, auch aufgrund der niedrigen Wassertemperaturen. Warnungen vor Strömung oder dünnem Eis sollte unbedingt Folge geleistet werden. In den dunkleren Jahreszeiten ist das Tragen von gelben Warnwesten beim Spazierengehen, Radfahren etc. außerhalb der Städte üblich.
Zahlungsmittel
In Schweden werden meist auch Kleinstbeträge mit Karte gezahlt. Bei vielen Parkuhren und im öffentlichen Nahverkehr wird oft keine Barzahlung akzeptiert. Die Mitnahme einer international üblichen Kredit- oder Bankkarte wird empfohlen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente |
Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass |
Ja, muss gültig sein |
vorläufiger Reisepass |
Ja, muss gültig sein |
Personalausweis |
Ja, muss gültig sein |
vorläufiger Personalausweis |
Ja, muss gültig sein |
Kinderreisepass |
Ja, muss gültig sein |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Ja, muss gültig sein |
Anmerkungen |
Auf die Notwendigkeit eines gültigen und anerkannten Ausweisdokumentes bei Flugreisen aufgrund der Bestimmungen der Fluglinien wird ausdrücklich hingewiesen. Schweden ist nicht Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957 |
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Besondere Zollvorschriften
Vorschriften für die Einfuhr von Alkohol, Tabak und Lebensmitteln aus Deutschland nach Schweden
Für aktuelle Informationen informieren Sie sich bitte unter: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.tullverket.se (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.tullverket.se , auf ‚English’ und dann auf ‚Travelling to Sweden’ klicken)
Personen, die jünger als 20 Jahre alt sind, dürfen generell keinen Alkohol, Personen, die jünger als 18 Jahre alt sind, dürfen generell keinen Tabak nach Schweden einführen. Für den Eigenbedarf können Personen, die 20 bzw. 18 Jahre und älter sind, Alkohol und Tabak nach Schweden mitnehmen.
Über die Mengen informieren Sie sich bitte auf der oben genannten Website.
Für den Eigenbedarf können Lebensmittel eingeführt werden. Die Mengengrenze für Fisch ist auf maximal 15 Kilo beschränkt.
Vorschriften für die Einfuhr von Haustieren nach Schweden
Alle Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der EU reisen oder in die EU wiedereingeführt werden, müssen einen Heimtierausweis (Pass) haben. Dieser Heimtierausweis wird in der Amtssprache des Ausstellungsmitgliedstaates und in Englisch verfasst. Bei allen Transporten zwischen EU Mitgliedstaaten müssen Hunde, Katzen und Frettchen in Begleitung eines Heimtierausweises sein. Den Heimtierausweis muss der Reisende in seinem Heimatland anschaffen, d.h. ein Deutscher der nach Schweden einreist, muss einen in Deutschland ausgestellten Heimtierausweis für sein Tier mitführen.
Folgende Bedingungen gelten für die Einfuhr von Hunden und Katzen aus einemEU-Land:
- ID-Kennzeichnung mit Mikrochip oder mit einer deutlich lesbaren Tätowierung
- Impfung gegen Tollwut, entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers, mit einem Präparat, das von der WHO zugelassen ist. Grundimpfung spätestens 21 Tage vor Reiseantritt.
- Dokumentation in Form eines Passes (Heimtierausweis), in dem der zuständige Tierarzt alle notwendigen Maßnahmen notiert.
Folgende Einfuhranforderungen wurden aufgehoben: Antikörpertest für Tollwutimpfung, Entwurmung (nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin empfohlen), Gesundheitsattest, Impfung gegen Leptospirose und Hundestaupe (nicht mehr zwingend, aber weiterhin empfohlen) sowie Einfuhrregistrierung/Genehmigung für Importeure.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Anders als in Deutschland ist nach dem schwedischen Waffengesetz das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengassprays verboten. An Flughäfen gibt es Boxen zum Einwurf solcher Spraydosen. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahr, in geringfügigen Fällen bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe geahndet.
Das Führen von Messern ist auf öffentlichen Plätzen verboten. Taschenmesser werden jedoch in der Regel geduldet.
Prostitution ist in Schweden strafbar. Dem Freier drohen Geldbußen oder Haftstrafen von bis zu einem Jahr.
Sexualdelikte, Kränkungen und häusliche Gewalt werden strenger geahndet als in Deutschland.
Drogenbesitz – auch in geringen Mengen zum eigenen Verbrauch – ist in Schweden verboten, ebenso wie der Konsum an sich (Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, schwere Fälle auch bedeutend längere Strafen).
Bei einer Festnahme in Schweden unterliegen Untersuchungshäftlinge – und auch ihre Pflichtverteidiger – während der Untersuchungshaft teilweise strengen Restriktionen, wie z.B. Kontaktsperren zu Personen außerhalb der Haftanstalt.
Für Angehörige ist es daher teilweise sehr schwierig, Informationen über einen Untersuchungshäftling zu erhalten, solange die polizeilichen Ermittlungen noch andauern.
Medizinische Hinweise
Es gibt keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt aber, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden, abhängig von den Reisebedingungen bzw. der Reisezeit FSME und Hepatitis B. empfohlen.
Von Zecken übertragbare Krankheiten
TBE/ FSME kommt besonders an der Ostküste des Landes im Großraum Stockholm vor. Besonders exponierte Personen sollten sich impfen lassen (Risiko ca.1 von 100 Zecken). Für Borreliose/ Lyme-disease Übertragungsrisiko ca. 1/3 aller Zecken, Erkrankungsrisiko aber gering, Impfung nicht möglich, schützende Kleidung und direkte Entfernung der Zecke empfohlen.
Vereinzelt sind Fälle von bisher in Schweden nicht vorgekommenem Fuchsbandwurm (hier: dvärgbandmask) aufgetreten, die schwedische Lebensmittelbehörde (livsmedelsverket) rät jedoch nicht allgemein vom Verzehr von Blaubeeren/ Preiselbeeren/ Pilzen ab.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Schweden ist gut bis sehr gut.
Bundesbürger, wie alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend in Schweden aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach schwedischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis wird eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen gesetzlichen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt. Zusätzlich zur Versicherungskarte muss als Identifikationsnachweis entweder der Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden. Bei jedem Arztbesuch wird ein vom Aufwand abhängiger Eigenanteil von mindestens 200 SEK (ca. 25,00 €) sofort fällig.
Ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dvka.de (z. B. unter Publikationen, Merkblätter „Urlaub im Ausland“). Ferner erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden (z.B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder Privatkliniken).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
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